Aufgrund der Corona-Pandemie müssen öffentliche Kultureinrichtungen, wie Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken ihren Betrieb einschränken bzw. aussetzen. Dies gilt auch für die privatwirtschaftlichen Kultureinrichtungen, z. B. Musikspielstätten, Kinos, Clubs und Privattheater. Der gesamte Bereich der Freien Kunst- und Kulturszene ist betroffen.
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