Zur Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit nutzt die Bundesregierung den Microbloggingdienst twitter. So werden Unwetterwarnungen, polizeiliche Sonderlagen und eben auch die öffentliche Massenfahndung im Zuge der G-20 Proteste im Internet verbreitet. Die Bundesregierung blockiert auch Accounts, die gegen die Netiquette und strafrechtliche Normen verstoßen. Inwiefern eine Abwägung mit Art. 5 GG stattfindet, bleibt unklar.
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