Der Schutz der privaten Wohnadresse ist ein besonders hohes Gut. Jedoch sind alle, die in Deutschland eine eigene Website oder ein Blog betreiben, verpflichtet, neben ihrem Namen im Impressum auch ihre Adresse als ladungsfähige Anschrift anzugeben – ausgenommen lediglich solche Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Diese Regelung öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Drucksache zur Parlamentarischen Initiative: Download