In Deutschland ist seit dem 1.2.18 das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft, doch die dafür zwingend erforderlichen Strukturen wurden hierzulande bis heute nicht geschaffen. Wir fordern daher die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle, ein externes und unabhängiges Monitoring, die regelmäßige und umfassende Datenerhebung und Forschung sowie Gelder für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
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