Menschen, die während der nationalsozialistischen Diktatur als sogenannte »Asoziale« und »Berufsverbrecher« verfolgt beziehungsweise in Konzentrationslagern inhaftiert wurden, sind als NS-Opfer anzuerkennen. Das haben wir am 13.02.2020 im Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen.
Im Ausschuss für Kultur und Medien hatte sich meine Fraktion noch bei dem Antrag enthalten, um unsere Kritik am Vorgehen der Union zu betonen. Diese hat eine gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen verhindert und sich der Aufnahme wichtiger Kernpunkte der Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FDP verweigert. Opferverbände hatten von Beginn an für eine breite Mehrheit im Plenum geworben, wir haben uns immer wieder für einen interfraktionellen Antrag eingesetzt.
Dies wurde leider von der Union verhindert und in der Linksfraktion haben wir uns entschieden, dem Antrag der Koalition zuzustimmen, weil es überfällig ist, dass auch diese Menschen endlich als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt werden, mit all den daraus resultierenden Konsequenzen.

Zu meiner persönlichen Erklärung: Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien – Drucksache 19/16826 – zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 19/14342 – bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 16 am 13. Februar 2020