Verheiratete oder verpartnerte Frauenpaare werden derzeit durch das Verfahren in der Stiefkindadoption diskriminiert. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, wird durch die Einfühung der Beratungspflicht die Diskriminierung verschärft. Daher wird durch die Änderung festgelegt, dass eine Stiefkindadoption mit Beratung nicht notwendig ist, wenn die Ehe oder die eingetragenen Lebenspartnerschaft bereits vor der Geburt des Kindes bestand.
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