Das Urteil des BVerfG macht neben dem demokratischen Defizit vor allem die Konstruktionsfehler in den EU-Verträgen deutlich. Wie andere Zentralbanken müsste auch die EZB die Solvenz der Regierungen garantieren. Das ist ihr durch das Verbot monetärer Staatsfinanzierung aber verboten und bringt sie ständig in die Lage, so zu tun, als ginge es bei Anleihekäufen nur um das Ziel der Preisstabilität. Daher sind die EU-Verträge zu ändern und ein geldpol. Dialog mit der Bundesbank zu verankern.
Drucksache zur Parlamentarischen Initiative: Download