Die auf die dauerhafte Qualitätssteigerung der Studien- und Lehrbedingungen an Hochschulen ausgerichteten Fördermaßnahmen „Qualitätspakt Lehre“ und „Hochschulpakt 2020“ laufen zum Jahresende aus. Da die Gelder aus den Programmen nur zum Teil verstetigt werde, stellt sich die Frage, wie die durch die Förderprogramme angestoßenen Maßnahmen und erzielten Erfolge dauerhaft gesichert werden können.
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