Die Kultusministerkonferenz trägt Verantwortung für Bildungsthemen mit länderübergreifender Wirkung und Bedeutung und produziert und verabschiedet Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch verbindliche Staatsabkommen von nationaler Tragweite. Eine Zusammenarbeit mit Bundesorganen ist ausdrücklich vorgesehen. Jedoch unterliegt die KMK keinen parlamentarischen Frage- oder Kontrollrechten.
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