Praktisch tragen pflegebedürftige Menschen in Heimen die Kosten der Behandlungspflege über ihren Eigenanteil an den Pflegekosten selbst, während in der Häuslichkeit die Krankenversicherung voll finanziert. Diese Ungleichbehandlung wird seit Jahren kritisiert, durch das IPReG jedoch noch verschärft. Dagegen wendet sich der Antrag und fordert erneut, mit Beginn des Jahres 2021 die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege auch in Pflegeheimen über die Krankenversicherung.
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