Als einzige Tageszeitung wird die junge Welt im Verfassungsschutzbericht aufgeführt. Die Zeitung beklagt dies als Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Gewerbefreiheit, da ihr Nachteile im Wettbewerb etwa durch die Verweigerung, Werbung bei der Deutschen Bahn zu schalten, entstehe. 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall die Nennung einer Zeitung im Verfassungsschutzbericht als unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit beklagt.

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