Wie die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in ihrer Ausarbeitung bestätigen, ist die gesetzmäßige Verhältnismäßigkeit von Genitaluntersuchungen wie auch von Röntgenuntersuchungen „höchst umstritten“ und eine „starke Stimme“ in der juristischen Literatur sehe solche Röntgenuntersuchungen grundsätzlich als verfassungsrechtlich bedenklich an.

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