Bei binationalen Paaren wird beim Familiennachzug häufig unterstellt, dass die Eheschließung nur zum Zwecke des Erwerbs eines Aufenthaltstitels erfolgt sei. In der Folge kommt es zu behördlichen Ermittlungen, die allerdings umstritten sind, weil sie in die Eheschließungsfreiheit der betroffenen Paare eingreifen. Ziel der Kleinen Anfrage ist es, Informationen über den Umfang und die Grundlagen solcher Scheineheüberprüfungen zu erfragen.

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