Mit der Umstellung des terrestrischen Fernsehfunks von DVB-T auf DVB-T2 kam es in mehreren Regionen zur ersatzlosen Einstellung des Sendebetriebes. Damit besteht für Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit des kostenfreien Fernsehempfanges, falls der Vermieter Satellitenempfangsanlagen am Gebäude verbietet und nur einen kostenpflichtigen Kabelanschluss bereitstellen lässt. Wir fragen die Bundesregierung über das Ausmaß des Problems und ihrer Haltung dazu.

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