Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreibt fest, dass der Dienst arbeitsmarktneutral auszugestalten ist. Durch den Einsatz der Freiwilligen darf also keine Einstellung von neuen Beschäftigten verhindert werden und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgen. In der Praxis ist der Dienst häufig nicht arbeitsmarktneutral. Wir fragen daher nach Zahlen zu Verstößen und Kontrollen. Wir konfrontieren die Bundesregierung mit konkreten Ausschreibungen, die auf einen Verstoß gegen die Arbeitsmarktneutralität hindeuten.

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