Sehr geehrter Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die wunderbare Street-Art-Künstlerin Barbara sagte einst: „Hass ist krass. Liebe ist krasser.“ Dass das so ist, haben wir heute hier auch gesehen, weil nämlich Liebe über Hass gesiegt hat. Der Versuch, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, ist gescheitert, und dafür bin ich wirklich dankbar.

Wenn man Gleichstellung will, wenn man es damit ernst meint, dann muss man natürlich auch in den Bezeichnungen die eigene Differenzierung vermeiden und sie nicht wiederherstellen und weiterleben lassen – gerade weil es so lange gedauert hat, bis dieses Gesetz kam. Gerade weil die Verfolgung gleichgeschlechtlich liebender Menschen alles andere als aufgearbeitet ist, gerade weil die Verfemten und Verfolgten so lange dafür kämpfen mussten, überhaupt als Opfer anerkannt zu werden, und auch und gerade weil wir ein neues Erstarken von Homophobie, von reaktionären Weltsichten, von völkischen Reden und all diesem Scheiß haben,

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Hallo?)

ist Präzision an dieser Stelle in diesem Gesetzentwurf so wichtig; denn sie ist ein Ausdruck von Respekt den Menschen gegenüber, die so lange darauf gewartet haben, ihr Recht auf Liebe leben zu dürfen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Deshalb wollen wir nicht die im Gesetzentwurf angelegte Unterscheidung zwischen verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Ehen im internationalen Rechtsverkehr.

Wir wollen, um es ganz deutlich zu sagen, dass es keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern und ihren Kombinationen gibt. Die Liebe zwischen erwachsenen Menschen ist Liebe. Das Geschlecht der Liebenden ist völlig nachrangig. Der Staat hat keinerlei Recht, über die Liebe zwischen den Menschen zu bestimmen, und das gilt auch für die Verbindung, die viele als höchste Verbindung der Liebe ansehen, nämlich die Ehe.

Es gilt aber auch für die Bezeichnung der Eltern. In Artikel 5 des vorliegenden Gesetzentwurfes wird die Eintragung der Kinder vorgegeben, und wieder werden dort „Vater“ und „Mutter“ genannt. Das geht doch nicht. Es muss einem doch der gesunde Menschenverstand sagen, dass das nicht geht. Nicht jedes Paar, das sich für eine Elternschaft entscheidet, besteht aus Vater und Mutter. Aber jeder Mensch kann Elternteil sein.

Wir schlagen deshalb vor, die Bezeichnungen „Vater“ und „Mutter“ durch „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ zu ersetzen, um Diskriminierung keinen Vorschub zu leisten.

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ich bin dann 1, nicht 2 als Mutter!)

– Da müssen sich die Eltern dann einigen, wer die Nummer 1 ist. Meinetwegen beide.

Ich bin guter Dinge, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen an den entsprechenden Stellen nachbessern. Dann können wir diesem Gesetzentwurf auch vorbehaltlos zustimmen.

Dass Hass krass ist, haben wir heute hier wieder erlebt. Dass Liebe krasser ist, sehen wir am Wochenende bei „#Unteilbar“. Ich bin dabei. Sie auch?

(Beifall bei der LINKEN)

Und nicht zuletzt: Schwangerschaftsabbrüche haben im Strafgesetzbuch nichts zu suchen.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der AfD: Doch! – Jürgen Braun [AfD]: Ach, was sind Sie eine tolle Frau! Eine ganz tolle Frau!)