Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verpasst die Chance, eine Regelung des Geschlechtseintrags im Geburtenregister vorzulegen, die allen Menschen einen selbstbestimmten Umgang mit ihrem amtlichen Geschlechtseintrag ermöglichen würde. Eine dritte Option muss unabhängig von ärztlichen Attesten allen offenstehen.

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