Seit dem 01. Februar 2018 ist in Deutschland das rechtlich bindende „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft. Auch in Deutschland ist Gewalt an Frauen ein großes Problem und ein wesentlicher Faktor bei der Verhinderung der Gleichstellung der Geschlechter. Mit den folgenden Fragen möchten wir den derzeitigen Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention erfahren.

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