Die Blockade der Streichung der Wahlrechtsausschlüsse durch die Koalition war ein menschenrechts-politisches und parlamentarisches Armutszeugnis. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Streichungen dieser Ausschüsse und die Einführung einer Assistenz bei der Stimmabgabe zu begrüßen. Leider schaffen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Assistenzregelungen und die strafrechtlichen Folgeregelungen aber neue Unsicherheiten für die Betroffenen.

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