In vielen Ländern werden Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans- und Interpersonen (LSBTI*) diskriminiert, angegriffen und verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von LSBTI*-Geflüchteten gestärkt. Ziel der Anfrage ist es zu erfragen, inwieweit europäisches Recht und die Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf das Asylverfahren, die Aufnahmebedingungen und die Auslegung des Flüchtlingsbegriffs im deutschen Recht verankert ist und in die Praxis umgesetzt wird.

Drucksache zur Parlamentarischen Initiative: Download