Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Adoptionsvermittlungspraxis stärker an den Bedürfnissen der Kinder auszurichten und neuen Familienbildern anzupassen. Die neuen Anforderungen an oft überlastete Adoptionsvermittlungstellen werden jedoch nicht durch finanzielle und personelle Ressourcen ausgeglichen, Kinderrechte stehen nicht konsequent im Mittelpunkt der Reform und für lesbische Paare droht eine Verschärfung der rechtlichen Diskriminierung.
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