Mit öffentlichen Geldern dürfen keine Gräber von Personen gepflegt werden, die als KZ-Kommandanten oder Militärangehörige an schlimmsten Verbrechen der NS-Zeit beteiligt waren. Das ist zynisch und relativiert Verbrechen der NS-Zeit. Das einschlägige Gräbergesetz muss dringend modifiziert werden, damit NS-Massenmörder nicht mehr als ‚Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft‘ gelten und Gemeinden gezwungen sind, Nazi-Gräber zu erhalten.

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