Der Antrag soll deutlich machen, dass reproduktive Selbstbestimmung nur ohne Zwang und mit entsprechenden materiellen und institutionellen Bedingungen möglich ist. Zentral ist die Streichung von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch und deren Regelung als normaler Teil der Gesundheitsversorgung, dabei bleibt der Antrag aber nicht stehen, sondern verdeutlicht, dass etliche gesellschaftliche Verhältnisse die Entscheidung für oder gegen Kinder beeinflussen.

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