Seit Beginn der Covid-19-Pandemie sind auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen von den Folgen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung betroffen. Die Verlängerungsmöglichkeit befristete Arbeitsverhältnisse durch das WissStudUG im WissZeitVG während der Corona-Pandemie läuft am 31. März 2021 voraussichtlich ersatzlos aus. Ab dem 1. April 2021 begründete Arbeitsverträge werden, können dann nicht mehr von der Zwischenregelung profitieren.

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