Durch eine vermeintliche „Datenpanne“ wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt über Jahre Fahndungsdaten nicht daraufhin geprüft hatte, ob die Speichervoraussetzungen noch vorliegen. 42.000 Daten zu fast 17.000 Personen wurden daraufhin gelöscht – konnten aber durch das Bundeskriminalamt wiederhergestellt werden. Für alle Behörden stellt sich daher die Frage, was gesetzliche Löschfristen für personenbezogene Daten in der Praxis wert sind.

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