Viele Soloselbständige aus der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche fallen durch die Raster der Hilfsprogramme und werden auf den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme verwiesen. Doch die Trennung von erstattungsfähigen Betriebskosten und Lebenshaltungskosten zielt an der Lebensrealität vieler Soloselbständiger vorbei. Deshalb fordern wir einen monatl. fiktiven Unternehmer*innenlohn für die Dauer der Corona-Pandemie in Höhe von mind. 1.200 Euro – auch rückwirkend ab März 2020.

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