Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist laut Datenschutzgrundverordnung besonderen Beschränkungen unterworfen. So muss einer Weitergabe in der Regel ausdrücklich zugestimmt werden. Allerdings sind die Bestimmungen in den AGB von Versandapotheken versteckt und die Zustimmung gilt mit dem obligatorischen Klick auf die AGB als erteilt. Die meisten Kund*innen dürften damit unwissentlich einer unklaren Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten zugestimmt haben. Die Kleine Anfrage soll das öffentlich machen.
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