Ein Jahr nach Inkrafttreten der Neufassung der Anerkennungsrichtlinie wollen wir eine Bilanz. Die Neufassung ermöglicht ehemaligen Ghettoinsassen eine bescheidene Einmalzahlung von 1500 Euro, falls ihnen aufgrund fehlender Wartezeiterfüllung sonst keine Ghettorente zusteht. Sie zielt vor allem auf osteuropäische Personen, die als Minderjährige im Ghetto waren und auf Roma und Sinti.

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