Die Kleine Anfrage thematisiert das Problem, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die nicht für Behörden, sondern z.B. für freie Träger arbeiten, kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 53 StPO haben. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und denen, die ihre Hilfe und Sachkunde in Anspruch nehmen, ist durch das Fehlen des Zeugnisverweigerungsrechts nicht hinreichend gewährleistet.

Drucksache zur Parlamentarischen Initiative: Download