Die Bundesministerien und weitere oberste Bundesbehörden verfügen über immensen Kunstbesitz, der sich aus vielfältiger Herkunft zusammensetzt und einen Wert im hohen zweistelligen Millionenbereich umfasst. Die Frage nach der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit und Nutzung dieser Bestände durch öffentliche Museen und Einrichtungen ist eine Frage von Teilhabe für die Gesamtbevölkerung. Ebenso ist die Verwendung von Verkaufserlösen im Bundeshaushalt von politischem Gewicht.

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