Mit dem Gute Kita Gesetz gibt die Bundesregierung vor, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dies ist jedoch nicht in ausreichendem Maße der Fall, da die Ziele zu unpräzise formuliert sind, eine Umsetzung nicht sichergestellt wird und die Förderung mit Bundesmitteln zu gering ausfällt und zudem befristet ist. Mit dem ÄA sollen verbindliche Regelungen im SGB VIII zu einem wesentlichen Qualitätsmerkmal (Fachkraft-Kind-Relation) in der Kinderbetreuung verankert werden.

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