Eine Anfrage der DIE LINKE Thüringen​ zeigte, dass die Thüringer Staatsanwaltschaft seit 1 1/2 Jahren gegen die Künstler des Zentrums für politische Schönheit ermittelt.
Der Verdacht lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.
§ 129 wird immer wieder genutzt, um die politisch Aktive einzuschüchtern, zu kriminalisieren und zu überwachen.
Auch wenn das Verfahren den Aktionskünstlern nun Aufmerksamkeit schenkt – die Ermittlungen können schwerwiegende Folgen für sie haben, zum Beispiel die Streichung öffentlicher Mittel (unabhängig davon, ob sie verurteilt werden oder nicht).
Laut netzpolitik.org​ sind keine anderen Fälle bekannt, in denen der Staat in den letzten Jahren gegen Künstler*innen mit dem § 129 vorgegangen ist.

Zum Artikel von Netzpolitik.org: Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt

Zur Seite des Zentrums für Politische Schönheit: https://politicalbeauty.de/