Eine Anfrage der DIE LINKE Thüringen zeigte, dass die Thüringer Staatsanwaltschaft seit 1 1/2 Jahren gegen die Künstler des Zentrums für politische Schönheit ermittelt.
Der Verdacht lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.
§ 129 wird immer wieder genutzt, um die politisch Aktive einzuschüchtern, zu kriminalisieren und zu überwachen.
Auch wenn das Verfahren den Aktionskünstlern nun Aufmerksamkeit schenkt – die Ermittlungen können schwerwiegende Folgen für sie haben, zum Beispiel die Streichung öffentlicher Mittel (unabhängig davon, ob sie verurteilt werden oder nicht).
Laut netzpolitik.org sind keine anderen Fälle bekannt, in denen der Staat in den letzten Jahren gegen Künstler*innen mit dem § 129 vorgegangen ist.
Zum Artikel von Netzpolitik.org: Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt
Zur Seite des Zentrums für Politische Schönheit: https://politicalbeauty.de/