Bei der Rückerstattung von kolonialer Raubkunst finden tradierte Rechtsvorstellungen Anwendung, die für gewöhnlichen Mobiliarerwerb gelten. Ein Restitutionsgesetz muss die kulturgüterspezifischen und historischen Aspekte würdigen. Die Systematik des gutgläubigen Erwerbs von entzogenen Kunst- und Kulturgütern soll an Entwicklungen im internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht angepasst werden (u.a. Nachforschungsobliegenheiten), Priviate Sammler werden einbezogen (Ausgleichzahlung).

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