Bei der Rückerstattung von NS-Raubkunst finden noch immer tradierte Rechtsvorstellungen Anwendung, die für gewöhnlichen Mobiliarerwerb gelten. Ein Restitutionsgesetz muss die kulturgüterspezifischen und historischen Aspekte würdigen. Die Systematik des gutgläubigen Erwerbs von entzogenen Kunst- und Kulturgütern soll an Entwicklungen im internationalen Kulturgüterschutz- und Kunstrestitutionsrecht angepasst werden (u.a. Nachforschungsobliegenheiten), Priviate Sammler werden einbezogen (Ausgleichzahlung).

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