Ältere Menschen mit oft niedrigen Renten, die mit dem Mietenanstieg nicht Schritt halten, sind von Verdrängung und Wohnungslosigkeit besonders betroffen. Eigenbedarfskündigungen sind ein häufiger Grund, der Mieter*innen im fortgeschrittenen Alter dazu zwingt, ihre vertraute Umgebung zu verlassen. Um Betroffene vor dieser besonderen soziale Härte zu schützen und ihnen den oft aufreibenden Klageweg zu ersparen, muss die Eigenbedarfskündigung gegen Mieter*innen über 70 generell ausgeschlossen werden.

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