Die ehrenamtliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren, des anerkannten Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des THW ermöglichen Kommunen, die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen, ohne dafür Personalstellen über den Haushalt finanzieren zu müssen. Daher kann dieses Ehrenamt nicht hoch genug und durch steuerliche Freibeträge anerkannt werden. Zur Ausführung dieses Ehrenamtes braucht es eine Erhöhung, Verstetigung und einen schnelleren Abfluss der finanziellen Mittel.

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