Medienberichten zufolge geben Lobbyisten Studien mit bestimmten Ausrichtungen, Fragestellungen und Ergebnissen in Auftrag, um gezielt politische Entscheidungen beienflussen zu können. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit steht die Bundesregierung in der Pflicht, die von ihr genutzten Studien und auch deren Finanzierungsquellen öffentlich zu belegen und diese auch jederzeit öffentlich zu machen.

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