Die Bundesrepublik stellt ausländischen Streitkräften der NATO kostenfrei Liegenschaften zur Verfügung. Bei Bauarbeiten auf diesen sind Bundes- und Landesbehörden eingebunden. Nach den Auftragsbautengrundsätzen zum NATO-Truppenstatut ist die Bundesrepublik zudem an den Kosten der Bauvorhaben beteiligt. Diesbezüglich ist umfassende Transparenz erforderlich.

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