Junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Pflegefamilien leben, müssen bei eigenem Erwerbseinkommen z.B. durch einen Schüler*innenjob oder Einkommen aus einer Ausbildung 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag abführen. Diese Regelung benachteiligt junge Menschen, die ohne eigene Familie aufwachsen müssen. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand hoch, die Rechtsauslegung uneinheitlich. Diese Regelung wollen wir ersatzlos streichen

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