Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung, den Ausschluss der Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und gleichzeitig den Bundestag aufgefordert bis 31.03.2020 eine Neuregelung zu schaffen. Der hierzu vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung entspricht nicht mal einer Minimallösung und würde zu einer weitergehenden Benachteiligung für queere Eltern führen. Der Entschließungsantrag greift die zentralen Probleme auf und fordert die Bundesregierung auf, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

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