Weil Kinder, die in zwei Haushalten leben, einen höheren finanziellen Bedarf haben, sollen getrenntlebende Eltern, die Hartz IV beziehen, einen Umgangsmehrbedarf erhalten, wenn beide das Kind betreuen. Die getrennte Betreuung der gemeinsamen Kinder darf nicht nur einkommensstarken Familien vorbehalten sein. Etwa 85.000 – 130.000 Trennungsfamilen würden profitieren. Die aktuelle Regelung ist bürokratisch und höchst praxisfremd. Jobcenter würden daher vom geringeren Verwaltungsaufwand profitiern.

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