Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Eingliederung der Stasiunterlagen ins Bundesarchiv kam spät, aber das Warten hat sich gelohnt. Er ist wirklich besser, als ich erwartet habe. Mögliche Tücken liegen wie so oft im Detail; wir werden darüber im Ausschuss diskutieren.
Was sind die Aufgaben eines Archivs, also auch des Bundesarchivs? Ein Archiv soll sichern, erschließen und zugänglich machen. Besonders wichtig ist die Sicherung der Unterlagen; denn wir werden sie brauchen, um die Geschichte erzählen zu können. Ein Archiv ist aber auch ein neutraler Ort, an dem – ich sagte es schon – Daten und Akten gesichert, erschlossen und zugänglich gemacht werden sollen. Der Aufgabenkatalog aber, der im Gesetzentwurf enthalten ist, geht weit darüber hinaus. Insofern werden wir darauf achten müssen, dass dem Bundesarchiv nicht Aufgaben, die dort nicht hingehören, zugewiesen werden, was nicht heißen soll, dass diese Aufgaben nicht auch erfüllt werden müssen.
Um einen unverstellten Blick auf die Geschichte der DDR zu ermöglichen, braucht es eine Versachlichung im Umgang mit den Akten. Die Überführung der Unterlagen ins Bundesarchiv entspricht dieser Versachlichung. Wichtig wird sein, dass die Akten zum Beispiel auch für Forschungen zugänglich sind, die sich nicht explizit um Stasi und SED drehen; denn in den Akten steckt sehr viel mehr. Sie geben auch einen Überblick über Alltägliches, sie erlauben es, vergleichend zu forschen. Und sie können geeignet sein, den Blick zu weiten, eben über Stasi und SED hinaus; denn – wir sagten es schon – die DDR war sehr viel mehr.
Ansonsten bleibt uns wichtig, dass die Belange der Beschäftigten im Blick bleiben. Hier ist man offenbar auf einem guten Weg. Auch für die Außenstellen zeichnen sich sinnvolle Lösungen ab.
Ich bin sehr gespannt auf die Debatte in der öffentlichen Anhörung nächste Woche. Dort werden wir auch die Frage beleuchten, ob es wirklich einen Opferbeauftragten, eine Opferbeauftragte in der vorgeschlagenen Form braucht oder ob nicht die bestehenden Organisationen und Strukturen diese wichtige Arbeit für die Opfer schon leisten und die Opferinteressen im gebotenen Maße vertreten.
Eine wichtige Frage lässt Ihr Vorschlag offen: Was ist mit den Kosten? Denn damit das Bundesarchiv seine Arbeit machen kann, wird es Geld brauchen: für Expertinnen und Experten, für Personal insgesamt, für Gebäude und Gebäudetechnik, für die angekündigte und so notwendige Digitalisierung usw. usf. Da ist noch verdammt viel zu tun, wenn man die Akten erhalten und zugänglich halten will. Der Wille wird nicht genügen, das wird Geld kosten.
Ich freue mich auf den Austausch im Kulturausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)