Die freie Persönlichkeitsentfaltung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper wird immer wieder durch Geschlechternormen in Recht und Gesellschaft beschränkt. Dies betrifft seit den 1950ern besonders intergeschlechtliche Menschen, deren Körper von der Medizin „normalisiert“ werden sollten. Die Folge sind Traumata, Sterilisation oder Lebenslügen in Familien. Seit acht Jahren lässt sich der Bundestag zu dem Thema beraten, es ist an der Zeit, die Grund- und Menschenrechte hier durchzusetzen.

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