Bundestagsabgeordnete der Oppositionsfraktionen DIE LINKE, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Normenkontrolle gegen das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) gestellt. Eine ungewöhnliche Koalition – aber uns eint die Überzeugung, dass das bayerische Polizeiaufgabengesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die massive Ausweitung der Befugnisse der Polizei soll von den Verfassungsrichtern und Richterinnen in Karlsruhe überprüft werden.

Freistaat statt Polizeistaat

Ich lehne das PAG ab und fordere die Rücknahme der Änderungen des PAG aus dem August 2017 und Mai 2018. Besonders problematisch finde ich, dass die Polizei nach dem PAG nicht mehr ausschließlich aktiv wird, weil sie ein konkretes Ereignis verhindern will. Sondern, weil sie eine Person interessant findet und alles über diese Person wissen möchte. Als Anhaltspunkte reicht ein „komisches“ Verhalten. Nach dem neuen PAG können menschen nicht nur viel leichter überwacht und festgenommen werden – sie können auch viel leichter festgehalten werden.

Die Polizei erhält eine Kontrollkompetenz, wie es sie aus guten Gründen seit 1945 nicht mehr gegeben hat. Die Aufgabenbereiche von Geheimdienst und Polizei verschwinden zunehmend.

Auch im Moment wird Zivilcourage und Menschlichkeit bereits kriminalisiert und bestraft – Stichwort: Seenotrettung, das Verhindern von Abschiebungen nach Afghanistan oder das Verhindern von Zwangsräumungen. Dabei sollte Zivilcourage und Empathie gefördert werden! Wir brauchen Zivilcourage und nicht Überwachung.

Aus der Stellungnahme der Linksfraktion:

Durch die Einführung des diffusen neuen Gefahrenbegriffs „drohende Gefahr“ wird die Eingriffsschwelle für fast alle polizeilichen Befugnisse (von Identitätsfeststellung über Postsicherstellung, Observationen und intelligenter Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen zu Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung) verfassungswidrig weit in das Gefahrenvorfeld verlagert. Mit diesem Paradigmenwechsel wird auch die informationelle Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter verwischt.

Darüber hinaus wenden wir uns gegen die Dauer des Gewahrsams, der immer wieder um bis zu drei Monate verlängert werden kann, sowie gegen molekulargenetische Untersuchungen von aufgefundenem, unbekanntem Spurenmaterial darauf, welches Geschlecht, welche Augen-, Haar- und Hautfarbe, welches Alter und welche biogeografische Herkunft der Spurenverursacher hat.

Hier können Sie die Klageschrift als PDF herunterladen