Öffentliche Kultureinrichtungen sowie Künstler*innen und Journalist*innen, die aufgrund der Schutzmaßnahmen vor der Verbreitung des Coronavirus in finanzielle Nöte geraten, dürfen nicht allein gelassen werden. Dazu zählen auch Darsteller*innen, die nur kurzfristig Arbeitsverträge an Theatern haben. Diese Akteur*innen dürfen nicht von sozialen Sicherungssystemen ausgeschlossen werden, die in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet sind.

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